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Hinweisgeberschutz

Hinweis einreichen

Hinweise helfen uns, mutmaßlichen Verstößen frühzeitig entgegenzutreten und Nachteile für unser Unternehmen zu vermeiden oder zu reduzieren. Um von Verstößen im Unternehmen rechtzeitig zu erfahren und Hinweisen angemessen nachgehen zu können, hat die Degussa MC BETEILIGUNGS UG mehrere Meldewege eingerichtet, auf denen – auf Wunsch auch anonym – Hinweise eingereicht werden können.

Was kann gemeldet werden?

Der Verhaltenskodex von der MC BETEILIGUNGS UG beschreibt die hohen Ansprüche, die wir an unser eigenes Verhalten und Geschäftsgebaren sowie an das unserer Geschäftspartner stellen. Mögliche Verstöße gegen diese Maßstäbe, einschließlich Verstößen gegen geltendes Recht, können gemeldet werden. Diese können sein:

  • Bestechung (auch der Versuch) bzw. Korruption
  • Wettbewerbswidriges Verhalten
  • Kartellrechtswidriges Verhalten
  • Strafrechtswidriges Verhalten, wie z. B. Diebstahl, Betrug etc.
  • Unterschlagung von Material
  • Schädigung des Vermögens durch Veruntreuung
  • Verstoß gegen den Datenschutz und Manipulation von Dokumenten
  • Verstöße gegen Arbeitsschutz- oder Umweltschutzvorschriften
  • Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorgaben,
  • Grob ungehöriges Sozialverhalten, Diskriminierung, Belästigung

Meldekanäle bei der Degussa Sonne/Mond Goldhandel GmbH

Wenn Sie konkrete, begründete Hinweise auf Rechtsverletzungen oder Regelverstöße bei der MC BETEILIGUNGS UG haben oder solche vermuten, haben Sie folgende Möglichkeiten, Kontakt mit der Ombudsstelle der MC BETEILIGUNGS UG aufzunehmen:

  • telefonisch: +0 69 94321592(Montag bis Freitag zu den Geschäftszeiten)
  • per Post an: MC BETEILIGUNGS UG 
  • Wolliner Str. 63, 
  • 10435 Berlin

Bitte beachten Sie bei der Übersendung Ihres Hinweises per E-Mail, dass hier unter Umständen die Vertraulichkeit nicht gewahrt werden kann, da hier Zugriffe auf die elektronische Kommunikation durch Dritte grundsätzlich möglich ist. Nutzen Sie daher bitte folgende E-Mail-Adresse ausschließlich für allgemeine Fragen zum Hinweisgeberschutz. Reichen Sie hier bitte KEINE Hinweise ein. Fragen per E-Mail an: info@degussa-gold.art

Anonyme Hinweise tragen dazu bei, die Verlässlichkeit und Integrität der MC BETEILIGUNGS UG dauerhaft zu sichern. In so einem Fall nennen Sie bitte möglichst viele Details und reichen Sie, sofern vorhanden, auch Unterlagen ein, die Ihren Verdacht stützen. Denn nur, wenn sich hinreichend konkrete Untersuchungsansätze und Möglichkeiten der Beweisführung ergeben, kann Ihr Hinweis zielführend bearbeitet werden.

Die MC BETEILIGUNGS UG geht allen Hinweisen nach. Im Zusammenhang mit deren Bearbeitung wird höchste Vertraulichkeit im Umgang mit dem:der Hinweisgebenden sichergestellt. Dies gilt auch für gegebenenfalls von einem Vorwurf betroffene Mitarbeitende.

Elektronisch: Internetbasiertes Hinweisgeber-System

Über das elektronische Hinweisgebersystem können mögliche Gesetzes- oder Richtlinienverstöße innerhalb des Unternehmens gemeldet werden – auf Wunsch auch anonym.

Unser elektronisches Hinweisgebersystem ist in mehreren Sprachen verfügbar und steht allen Mitarbeitenden der MC BETEILIGUNGS UG, aber auch Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten zur Verfügung. Den Zugang zum internetbasierten Hinweisgebersystem erhalten Sie über diesen Link.

Externe Meldestelle

Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz können Hinweisgebende wählen, ob sie sich zur Meldung von Informationen über einen Verstoß an eine interne oder eine externe Meldestelle wenden. Informationen über die externen Meldeverfahren stellt das Bundesamt für Justiz auf seiner Webseite zur Verfügung.

Die MC BETEILIGUNGS UG möchte Hinweisgebende jedoch ermutigen sich mit ihren Hinweisen erst an die interne Meldestelle (Ombudsstelle) zu wenden

Zugang zu und Bearbeitung von Hinweisen

Eingehende Meldungen werden durch Mitarbeitende der Ombudsstelle geprüft und bearbeitet. Durch die Einrichtung eines geschützten Bereiches ist eine – auf Wunsch auch anonyme – Kommunikation zwischen Ombudsstelle und Hinweisgebendem möglich.

Die Ombudsstelle nimmt Kontakt mit den Hinweisgebenden auf. Grundsätzlich gilt, dass auf eine Meldung innerhalb von sieben Tagen eine Empfangsbestätigung sowie innerhalb von drei Monaten eine Mitteilung über den Abschluss oder eine Information über den Stand des Verfahrens erfolgen soll. Gemäß den geltenden Gesetzen muss die Antwort die Vertraulichkeit und das Recht auf Privatsphäre aller betroffenen Personen berücksichtigen.

Missbräuchliche Nutzung des Hinweisgebersystems

Im Rahmen der Aufklärung der Hinweise tragen wir auch den schutzwürdigen Interessen der von einer Meldung betroffenen Personen Rechnung. Bitte berücksichtigen Sie, dass Verdächtigungen und Anschuldigungen gegen eine Person für diese schwerwiegenden Konsequenzen nach sich ziehen können.

Ein Missbrauch des Hinweisgebersystems wird nicht geduldet. Wir weisen daher darauf hin, dass bewusst unwahre Behauptungen über Dritte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Das Hinweisgebersystem ist ferner nicht für Beschwerden bestimmt. Sollten Sie Fragen oder Anregungen anderer Natur haben, wenden Sie sich bitte an info@degussa-gold.art

Wir bitten Sie, das Hinweisgebersystem verantwortungsvoll zu nutzen.